Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form gewählt.
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen für das Ferienprogramm des TSC Eintracht Dortmund.
(2) Durch das Absenden bzw. die Abgabe der Anmeldung für das Ferienprogramm des TSC geben die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab, das auf die Teilnahme an einem oder mehreren Angeboten des Ferienprogramms abzielt. Mit dem Absenden bzw. der Abgabe der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ferienprogramms und der Satzung des Vereins einverstanden.
(3) Der TSC Eintracht Dortmund bestätigt den Eingang der Online-Anmeldung mit einer automatisch generierten Bestätigungs-E-Mail.
(4) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die Anmeldebestätigung empfangen wurde, ist die Anmeldung für das Ferienprogramm verbindlich. Außerdem wird eine Warteliste geführt, auf der die Teilnehmer bei einem freien Platz berücksichtigt werden.
(5) Absagen sind bis zu 14 Tage vor Beginn des gebuchten Camps möglich. Die Stornierung können Sie über die Bestätigungsmail selber durchführen, sich telefonisch (0231 – 91 23 150) oder per E-Mail (info@tsc-eintracht-dortmund.de) melden. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage werden 50% der Gesamtkosten als Stornogebühren einbehalten.
(6) Durch die aktuelle Cornona-Krise ist es möglich, dass die Feriencamps im Sommer leider abgesagt werden müssen. Infos dazu folgen per Mail, sobald diese bekannt sind.
(7) Die Gebühren werden per SEPA-Lastschriftverfahren im Laufe der Campwoche eingezogen.
(8) Bei der Anmeldung von Geschwisterkindern für die gleiche Woche wird für das zweite Kind ein Rabatt von 10,00 Euro auf den Gesamtpreis sowie für das dritte Kind ein Rabatt von 20,00 Euro auf den Gesamtpreis gutgeschrieben.
(9) Falls bei der Anmeldung eine falsche Traifgruppe ausgewählt wird (z.B: Mitgliedstarif, obwohl das Kind kein Mitglied ist), wird der Preis im Nachhinein angepasst und der korrekte Preis wird abgebucht.
(10) Die einzelnen Feriencamps können nur für die gesamte Woche und nicht für einzelne Tage gebucht werden.
(11) Die Nachmittagsbetreuung kann nur in Kombination mit einem Feriencamp in der jeweiligen Woche gebucht werden. Außerdem ist die Betreuung nicht für einzelne Tage, sondern nur für die ganze Woche buchbar. Die Plätze für das Betreuungsangebot sind begrenzt.
(12) Bei Krankheiten oder Verletzungen wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests das Geld für die Tage, an denen die angemeldete Person nicht an dem Angebot teilnehmen konnte, erstattet.
(13) Sowohl alle Feriencamps als auch das Betreuungsangebot finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens zehn Personen statt. Wenn diese Zahl bis ca. zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Angebotes noch nicht erreicht ist, wird der TSC ein entsprechendes Informationsschreiben per E-Mail versenden, dass das Angebot ggf. nicht bzw. in anderer Form stattfinden wird. Die Nachmittagsbetreuung kann in der Woche vor dem Camp aufgrund einer zu niedrigen Teilnehmerzahl abgesgat werden Die Ferienfreizeit findt ab einer Teilnehmerzahl von 40 Personen statt. Auch hier gibt es zwei Monate vorher ein Informationsschreiben, falls das Angebot nicht stattfinden kann.
(14) Alle Feriencamps enthalten ein Mittagessen. Dieses ist im Preis mit inbegriffen und kann nicht storniert werden. Lebensmittelunverträglichkeiten, z.B. Lactoseintoleranz, und bestimmte Vorlieben, u.a. vegetarische oder vegane Lebensweise, können bei der Anmeldung angegeben werden. Diese werden dann bei der Zubereitung der Speisen entsprechend berücksichtigt.
(15) Alle Teilnehmer der Feriencamps erhalten ein T-Shirt bzw. ein Trikot (Fußballcamp). Bei der Anmeldung wird die Konfektionsgröße erfragt. Da die T-Shirts und Trikots im Voraus bestellt werden, kann es dazu kommen, dass bestimmte Größen bereits vergriffen sind und der Teilnehmer das T-Shirt/ Trikot in einer anderen Größe erhält.
(16) Einwilligungserklärung von Fotoaufnahmen
„Der Verein behält sich vor, bei öffentlichen Veranstaltungen Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Verarbeitung der o.g. Aufnahmen dient der Berichterstattung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Mitgliederwerbung und der Generierung von Werbe- und Sponsorengeldern und stellt damit ein berechtigtes Interesse i.S.d. Art.6, Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Es besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben. Den Widerspruch kann an gerichtet werden: info@tsc-eintracht-dortmund.de (wobei auch jede andere Art des Widerspruches möglich ist).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Interesse des Verantwortlichen an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift, insbes. da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos im Vorfeld und bei der Veranstaltung hingewiesen wurde, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos und auch der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Sofern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen. Eine Unkenntlichmachung in Printmedien, die bereits ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website oder in Social Media Kanälen erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte ebenfalls an o.g. Mailadresse.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
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