Allgemeine Geschäftsbedingungen – Laufreise 2024
- Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Reisebestätigung) durch uns zustande.
- Anmeldung und Bestätigung
Reiseanmeldungen erfolgen über unsere Homepage. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per Mail.
Wenn Sie weitere Teilnehmer*innen anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden.
- Bezahlung
Drei Wochen vor Reisebeginn wird die Gebühr per SEPA-Lastschrift abgebucht.
- Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus unserer der Buchung zugrunde liegenden Reisebeschreibung.
- Reiserücktritt/ Stornierung der Laufreise-Gebühr
Sie können bis zum 31.07.2024 jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten.
Folgende Stornierungsgebühren fallen danach an:
Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.
- Mindestteilnehmerzahl
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen für die Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Bahnkarten, Zwischenübernachtungen, Versicherungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, solche Buchungen erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
- Mitwirkung
Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Sie sollten sich auch über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den durch uns angebotenen Läufen teil. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er aus sportärztlicher Sicht in der Lage ist, Lauf- und Fitnesstraining zu absolvieren.
Bei Anzeichen gesundheitlicher Beeinträchtigung während des Trainings verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in, das Training sofort abzubrechen und sich ggfs. in ärztliche Behandlung zu begeben. Im Falle einer Erkrankung (Infekt, Fieber, etc.) darf KEIN Training durchgeführt werden. Ein Unfall-Versicherungsschutz ist über unsere Sportversicherung abgedeckt.
- Rechte an Ton und Bild
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass während der Laufreise Foto- und Videoaufnahmen für interne und externe Medien erstellt werden. Der TSC Eintracht Dortmund ist berechtigt diese räumlich und zeitlich unbeschränkt und unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen. Bei Einwänden melden Sie sich bitte vor Beginn der Laufreise bei einem*einer Trainer*in. Wir werden dann bei den Aufnahmen entsprechend Rücksicht nehmen.
- Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
- Versicherungs- und Reiseschutz
Über den TSC Eintracht Dortmund wird für alle Teilnehmer der Reise eine Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Auslandsreise-Krankenversicherung über die ARAG abgeschlossen (https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/sportverein-reiseversicherung/).
Für weiterführenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer der Reise selbst verantwortlich.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskosten- und Rücktransportkosten-Versicherung.
- Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.