TSC Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus fünf primär nominierten, möglichst über 30 Jahre alten Vereinsmitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt haben soll, sowie fünf Stellvertretern. Der Ehrenrat wird vom Präsidium für jeweils drei Jahre eingesetzt. Eine durch Dauerausfall entstandene Lücke ist durch Nachnominierung zu schließen.
Ehrenratsmitglieder des TSC Eintracht
Eberhard Hoffmann |
Werner Kaessmann |
Uwe-Jens Hansen |
Dr. Reinhard Rauball |
stellvertretende Ehrenratsmitglieder des TSC Eintracht
Herbert Kolberg |
Prof. Dr. Andreas Seeber |
RA Volker Waldeck |